Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist seit dem Jahre 2003 in Kraft. Am 01. Januar 2011 könnte und wird dieser Staatsvertrag wahrscheinlich – wenn er von allen Landtagen der Bundesländer abschließend ratifiziert wird – durch einige Änderungen erweitert werden. Die wohl bedeutendste Änderung: Eine geplante Einführung einer Alterskennzeichnung oder bestimmter Sperrzeiten von Inhalten im Internet.
Gestern brach in der deutschen Blogosphäre aufgrund dieses Artikels eine Art Hysterie aus. Manche Bloggerinnen und Blogger stellten klar, dass sie ihre Blogs schließen und vom Netz nehmen, wenn dieses Gesetz Neujahr 2011 in der jetzigen Form in Kraft treten sollte.
Ich habe gestern eine Menge Artikel zu dem Thema gelesen. Einige davon sind durchaus interessant. Daher möchte ich sie an dieser Stelle einfach mal verlinken. In der deutschen Blogosphäre wird eh zu wenig verlinkt. Und dieses Gesetz ist doch mal ein guter Grund, um diese Tatsache ein wenig aufzulockern. Also: Über den JMStV könnt ihr zum Beispiel einen interessanten Artikel bei Casi lesen. Auch die Artikel von Linus Neumann, Torsten Luttmann, Chrissy und AMY&PINK sind durchaus interessant. Nadine hat sich dann auch noch um die pädagogische Seite des JMStV bemüht – lesenswert. Und zusätzlich zu den hier genannten gibt es noch viele, viele weitere Artikel anderer Bloggerinnen und Blogger, die sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Nun möchte ich dazu auch noch meine Meinung darlegen und damit gewissermaßen mit dem Trend gehen. Ich muss sagen, dass mich dieser JMStV eher weniger beunruhigt. Wenn wir uns das mal alle vergegenwärtigen, dann gibt es Jugendschutzgesetze nicht erst mit diesem Staatsvertrag, sondern sie existieren schon ein ganzes Weilchen und damit länger als jeder Blog. Für brave, normale Bloggerinnen und Blogger, die nicht als Themenschwerpunkt pornografisches Material oder stumpfe Gewaltvideos gewählt haben, gab es in der Vergangenheit keine Probleme. Wird sich das nun mit den Neuerungen ab 2011 ändern? Die Antwort auf diese Frage lautet: Wahrscheinlich nicht!
Der JMStV bietet weit weniger Fallen als die meisten Bloggerinnen und Blogger glauben. Da ich das wahrscheinlich alles gar nicht so wirklich gut erklären kann, mag ich auf eine tolle Zusammenfassung und Erläuterung auf dem lawblog von Udo Vetter hinweisen. Spätestens nach der Lektüre dieses Artikels wird jedem klar sein, dass die Aussichten gar nicht so düster sind wie an vielen Stellen gedacht.
Eine Alterskennzeichnung muss nur dann erfolgen, wenn Inhalte angeboten werden, die erst “ab 16″ oder “ab 18″ geeignet sind. Ein Jugendschutzbeauftragten muss nur dann benannt und im Impressum vermerkt werden, wenn es sich um einen kommerziellen Blog handelt. Abmahnungen sind nur “auf Basis des Wettbewerbsrechts” möglich, aber dafür müsste es ja auch erst einmal einen Wettbewerb geben.
Was bedeutet der JMStV also für meinen Blog? Ich bin fast dazu geneigt hier mit einem klaren “Nichts” zu antworten. Ich persönlich schätze meine angebotenen Inhalte – natürlich ganz subjektiv – nicht als erst “ab 16″ oder “ab 18″ geeignet ein. Zudem handelt es sich um einen privaten Blog, der in keinem Wettbewerb zu anderen Blogs steht – was sollte mir ein solcher Wettbewerb denn auch bringen?
Dennoch besteht natürlich immer eine Restgefahr. Daher werde ich mir überlegen, ob ich meinen Blog mit einer Alterskennzeichnung ab dem 01.01.2011 versehen möchte. Vielleicht lasse ich meine Inhalte sicherheitshalber auch durch die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) überprüfen und klassifizieren. Dieser Dienst will wohl, wie bei Yuki Keylin gelesen, ab 2011 einen kostenlosen Service für Bloggerinnen und Blogger bereitstellen. Generell gilt aber erst einmal: Auf meinem Blog wird sich wohl nicht wirklich etwas ändern. Geschlossen wird er definitiv auch nicht.
Über das Vorhaben als solches kann man sich natürlich nur aufregen. Im Grunde wird dieser Staatsvertrag nichts bringen, da er einfach von Voraussetzungen ausgeht, die so nicht existieren und auch nie existieren werden. Vielleicht wollen die Politiker dieses Landes damit einfach nur zeigen, dass sie irgendetwas tun – egal, ob sinnvoll oder nicht. Das Internet als globales Medium ist einfach nicht von einem Staat kontrollierbar. Wenn die deutschen Seiten verschwinden, dann werden sie zum Beispiel durch britische oder us-amerikanische Webseiten mit ähnlichen Inhalten ersetzt. Und dann? Ganz simpel: Fail!
Im Grunde wird man nun einfach abwarten müssen. Der JMStV wird sich in der Praxis bewähren müssen. Und mit großer Wahrscheinlichkeit wird er – wie viele andere Versuche zuvor – nach einer gewissen Zeitspanne in der Versenkung verschwenden. Zumindest sollte dies die Hoffnung sein.
Soviel dazu also von mir. Meinen Blog wird es auch 2011 geben und er wird 24 Stunden lang 7 Tagen die Woche erreichbar sein. Denn ich finde nicht, dass dieser JMStV daran etwas ändern kann.


schrieb am 1. Dezember 2010
Ich bin ja eh dank meiner .com Adresse und meinen WordPress-gestützen Blog größtenteils eh raus,aber ich stimme dir vollkommen zu, dass dieses Gesetzt echt nicht viel für den “Durchschnbittsblogger” bringt. Kaum wer, also zumindest kein Blog, den ich folge, verbreitet pornographischen oder höchst gewaltätigen Inhalt. Somit muss keiner die Altersbegrenzung “ab 16″ bzw. “ab 18″ tragen…und komerziel sind sie auch nicht so wirklich. Meiner Meinung nach wieder pure Panikmacherrei von beiden Seiten. die Politiker wollen dem dummen Volke mal wieder weiß machen, die würden das böse böse Internet nun entlich kontrollieren und die Internetcommiunity sieht schon wieder den Überwachungsstaat. Und dabei ist alles halb so wild.